PROXDEAL API AGB STAND 30.03.2026

Hinweis. Diese AGB gelten für Verträge, die mit der ProxDeal GmbH geschlossen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der ProxDeal API

Stand: März 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "API-AGB") regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der SaaS-Lösung „ProxDeal“ (nachfolgend "SaaS-AGB") die Nutzung der von der ProxDeal GmbH bereitgestellten API. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen API-AGB und den SaaS-AGB gehen diese API-AGB vor, soweit sie API-spezifische Regelungen enthalten. Die SaaS-AGB gelten im Übrigen ergänzend, soweit diese API-AGB keine abweichende Regelung treffen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese API-AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der ProxDeal GmbH, mit Sitz in München (nachfolgend "ProxDeal" oder "Anbieterin"), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Kunde"), die die Nutzung der ProxDeal API (nachfolgend "API") zum Gegenstand haben. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten der Anbieterin sind dem Impressum zu entnehmen.

1.2. Die API-AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag durch ein individuelles Angebot ("Individueller Vertrag"), durch Selbstregistrierung des Kunden über die ProxDeal-Website oder -Plattform ("Self-Signup") oder durch den Erwerb über einen Drittanbieter-Marktplatz bzw. eine Plattform ("Plattform-Bezug") zustande kommt. Bei Plattform-Bezug gelten diese API-AGB ergänzend zu den Bedingungen der jeweiligen Plattform; bei Widersprüchen gehen diese API-AGB vor, soweit sie für den Kunden verbindlich sind.

1.3. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ProxDeal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn ProxDeal in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4. Die Dienstleistungen der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

1.5. Diese API-AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit der API, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

§ 2 Vertragsschluss und Zugangswege

2.1. Individueller Vertrag: Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag mit Unterzeichnung der Auftragserklärung durch beide Parteien oder durch schriftliche Annahmeerklärung von ProxDeal zustande. Ein Angebot von ProxDeal ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB dar, sofern es nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist.

2.2. Self-Signup: Bei Selbstregistrierung über die ProxDeal-Website kommt der Vertrag durch Abschluss des Registrierungsprozesses und Akzeptanz dieser API-AGB zustande. Die Darstellung der API-Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Das Angebot des Kunden wird durch die automatisierte Bestätigungs-E-Mail von ProxDeal angenommen.

2.3. Plattform-Bezug: Bei Erwerb über Drittanbieter-Marktplätze (z.B. RapidAPI, AWS Marketplace oder vergleichbare Plattformen) kommt der Vertrag zwischen ProxDeal und dem Kunden zusätzlich zum Plattformvertrag zustande. Der Kunde ist verpflichtet, diese API-AGB als integralen Bestandteil des Nutzungsverhältnisses anzuerkennen. Die Plattform handelt nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von ProxDeal.

2.4. ProxDeal behält sich das Recht vor, Registrierungen oder Vertragsschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1. ProxDeal stellt dem Kunden über die API Zugang zu einer Firmendatenbank mit Unternehmensdaten aus dem DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) bereit. Der Umfang der verfügbaren Datenkategorien (z.B. Firmographics, Management, Ownership, Financials, Digital & Contact) richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif bzw. dem individuellen Vertrag.

3.2. ProxDeal schuldet die Bereitstellung der API-Infrastruktur und die Zur-Verfügung-Stellung der Daten in maschinenlesbarer Form. Es wird trotz sorgfältiger Quellenauswahl keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Daten übernommen. Die Daten werden "as is" und "as available" bereitgestellt.

3.3. ProxDeal ist berechtigt, den Funktionsumfang der API jederzeit zu erweitern, zu modifizieren oder einzelne Funktionen einzuschränken, sofern der vertraglich vereinbarte Hauptzweck hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Änderungen, die den Funktionsumfang wesentlich einschränken, werden dem Kunden in angemessener Form angezeigt.

3.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die API im Jahresdurchschnitt eine Verfügbarkeit von rund 99 % erreicht. Dies stellt keine Garantie dar. Kurzzeitige Ausfälle oder Wartungsarbeiten begründen keine Ansprüche. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (CET/CEST) durchgeführt und dem Kunden vorab angezeigt.

3.5. ProxDeal erbringt keinen individuellen technischen Support, es sei denn, dies ist im jeweiligen Tarif oder im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart. Dokumentation zur API wird über die ProxDeal-Website bereitgestellt.

§ 4 API-Zugang und API-Schlüssel

4.1. Der Zugang zur API erfolgt über einen oder mehrere API-Schlüssel ("API Keys"), die dem Kunden nach Vertragsschluss bereitgestellt werden. Der API-Schlüssel ist ein streng vertrauliches Authentifizierungsmerkmal.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine API-Schlüssel geheim zu halten, sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde trifft insbesondere angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung seiner API-Schlüssel und zum Schutz vor deren unbefugter Verwendung. Sämtliche Anfragen, die unter Verwendung eines dem Kunden zugeordneten API-Schlüssels gestellt werden, gelten als vom Kunden veranlasst. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines API-Schlüssels vorgenommen werden.

4.3. Über jede vermutete oder festgestellte tatsächliche Kompromittierung eines API-Schlüssels wird der Kunde ProxDeal unverzüglich informieren. ProxDeal ist berechtigt, kompromittierte API-Schlüssel sofort und ohne Vorankkündigung zu deaktivieren.

4.4. ProxDeal ist berechtigt, API-Schlüssel jederzeit aus wichtigem Grund zu deaktivieren, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, Verstoß gegen diese API-AGB oder Sicherheitsbedrohungen.

§ 5 Nutzungsrechte, Lizenzbedingungen und Data Reselling Verbot

5.1. ProxDeal räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der API und der über die API abgerufenen Daten (nachfolgend "Daten") ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang.

5.2. Die Nutzung der Daten ist ausschließlich für die eigene Geschäftstätigkeit des Kunden gestattet. Hierzu zählt ausdrücklich auch die Nutzung im Rahmen von Beratungs-, Transaktions- oder Vertriebsprozessen des Kunden, insbesondere:

(i) die Erstellung und Weitergabe von Long- und Shortlists an Mandanten, Auftraggeber oder Transaktionsbeteiligte im Rahmen eines konkreten Beratungs- oder M&A-Mandats;

(ii) die Anreicherung von CRM-Systemen, Kundendatenbanken oder internen Analysetools des Kunden;

(iii) die Erstellung interner Marktanalysen, Screening-Dokumente, Investment Memoranden oder vergleichbarer Arbeitsergebnisse, auch wenn diese im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit an Mandanten, Co-Investoren, Gremien oder sonstige unmittelbar am jeweiligen Geschäftsvorgang beteiligte Dritte weitergegeben werden.

Die vorgenannten Nutzungen sind gestattet, solange die Daten nicht als eigenständiges Datenprodukt vermarktet, vertrieben oder systematisch an Dritte weitergegeben werden, die nicht unmittelbar am jeweiligen Geschäftsvorgang beteiligt sind. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ProxDeal. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

5.2a. Nutzung durch Dienstleister im Auftrag Dritter (Consultant-Klausel): Sofern der Kunde als Dienstleister (z.B. CRM-Consultant, Vertriebsberater, Implementierungspartner) tätig ist und ProxDeal-Daten im Rahmen seiner Dienstleistung in Systeme (insbesondere CRM-Systeme, Marketing-Automation-Tools oder vergleichbare Anwendungen) seiner eigenen Auftraggeber (nachfolgend "Endkunden") einpflegt oder integriert, ist dies nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen gestattet:

(i) Jeder Endkunde, in dessen Systeme ProxDeal-Daten eingepflegt werden, verfügt über eine eigene, unmittelbare vertragliche Beziehung mit ProxDeal zur Nutzung der API oder der ProxDeal-Daten (eigene ProxDeal-Lizenz);

(ii) der Kunde nutzt seinen API-Zugang ausschließlich zur technischen Durchführung der Datenübernahme im Auftrag und auf Weisung des jeweiligen Endkunden;

(iii) der Kunde stellt sicher, dass der jeweilige Endkunde die Bestimmungen dieser API-AGB, insbesondere das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3, kennt und einhält;

(iv) der Kunde übermittelt ProxDeal auf Verlangen eine aktuelle Liste der Endkunden, für die er ProxDeal-Daten verarbeitet.

Die Einpflegung von ProxDeal-Daten in Systeme von Endkunden, die über keine eigene ProxDeal-Lizenz verfügen, stellt einen Verstoß gegen das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3 dar und löst die Rechtsfolgen gemäß § 6 aus.

5.3. Data Reselling Verbot: Dem Kunden ist es ausdrücklich und ohne Ausnahme untersagt, die über die API bezogenen Daten ganz oder teilweise, in Roh- oder verarbeiteter Form, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, öffentlich zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung zu stellen (nachfolgend zusammenfassend "Data Reselling"). Dieses Verbot umfasst insbesondere:

a) den Weiterverkauf oder die Weitergabe von Rohdaten, bereinigten Daten, aggregierten Daten, angereicherten Daten oder abgeleiteten Datenprodukten, sofern diese ganz oder teilweise auf ProxDeal-Daten basieren;

b) die Einbindung von ProxDeal-Daten in eigene Datenprodukte, Datenbanken, SaaS-Anwendungen, Plattformen, APIs oder andere digitale Dienste, die Dritten zugänglich gemacht werden, sei es als Haupt- oder Nebenbestandteil;

c) die Bereitstellung von ProxDeal-Daten in Form von Downloads, Exporten, Feeds, Datei-Übertragungen oder sonstigen maschinellen oder manuellen Übertragungswegen an Dritte;

d) die Nutzung von ProxDeal-Daten zum Training, Fine-Tuning oder zur sonstigen Verbesserung von KI-Modellen, maschinellen Lernverfahren oder algorithmischen Systemen, deren Ergebnisse Dritten zur Verfügung gestellt werden;

e) die Zwischenspeicherung von ProxDeal-Daten in Caching-Systemen, Data Warehouses oder Data Lakes, soweit diese dazu dienen, die Daten Dritten zur Verfügung zu stellen.

5.4. Soweit der Kunde die API im Rahmen einer eigenen Anwendung nutzt, die ihrerseits Endkunden des Kunden zugänglich ist ("Eingebettete Nutzung"), ist dies nur zulässig, wenn (i) die ProxDeal-Daten in verarbeiteter Form als integraler Bestandteil einer eigenständigen Wertschöpfung des Kunden dargestellt werden, (ii) die Endkunden keinen direkten oder indirekten Zugriff auf die Rohdaten erhalten, (iii) die Endkunden die Daten nicht extrahieren, kopieren oder herunterladen können und (iv) eine solche Eingebettete Nutzung im Tarif des Kunden oder im individuellen Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

5.5. Der Kunde darf die Daten nicht systematisch scrapen, crawlen, massenhaft herunterladen oder in anderer Weise automatisiert über das vertraglich vereinbarte Nutzungsvolumen hinaus abrufen. Bei Missbrauch ist ProxDeal berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder den Zugang zu sperren.

5.6. Sämtliche Rechte an der API, der zugrundeliegenden Software, den Datenbanken und den Daten verbleiben bei ProxDeal oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden werden keine über die in diesen API-AGB genannten Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte eingeräumt. Insbesondere erwirbt der Kunde kein Eigentum an den Daten.

§ 6 Vertragsstrafen bei Verstoß gegen das Data Reselling Verbot

6.1. Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe beträgt je Einzelverstoß den höheren der folgenden Beträge: (i) EUR 25.000,00 (fünfundzwanzigtausend Euro) oder (ii) das Dreifache der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem erstmaligen Verstoß an ProxDeal gezahlten Nettovergütung. Als Einzelverstoß gilt die Weitergabe an oder Zurverfügungstellung gegenüber jeweils einem bestimmten Dritten, unabhängig davon, wie viele Datenpunkte im Einzelfall betroffen sind.

6.2. Setzt der Kunde das verstoßbegründende Verhalten nach schriftlicher Abmahnung durch ProxDeal fort, erhöht sich die Vertragsstrafe für den Zeitraum nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten angemessenen Abhilfefrist um 50 % je weiterem angefangenen Kalendermonat der Fortsetzung. Die Gesamtsumme aller verwirkten Vertragsstrafen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt ist auf das Fünffache der gemäß Abs. 6.1 berechneten Einzelvertragsstrafe begrenzt (Kappungsgrenze). Diese Kappungsgrenze gilt nicht, wenn der Kunde vorsätzlich handelt.

6.3. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von ProxDeal angerechnet. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Darüber hinaus ist ProxDeal berechtigt, die Herausgabe des durch den Verstoß erzielten Gewinns des Kunden zu verlangen (Gewinnabschöpfung); die Gewinnabschöpfung steht neben der Vertragsstrafe, wird jedoch auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

6.4. Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung ist das zuständige Gericht berechtigt, eine als unangemessen hoch erachtete Vertragsstrafe auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen (§ 343 BGB analog). Die Wirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

6.5. ProxDeal ist bei einem Verstoß gegen § 5 Abs. 3 unbeschadet der Vertragsstrafe berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, den API-Zugang sofort zu sperren und den Kunden auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, einschließlich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

§ 7 Gebühren und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif ("Plan") gemäß der Preisliste auf der ProxDeal-Website, dem individuellen Angebot oder den Konditionen der jeweiligen Plattform. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2. Bei Self-Signup erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus per Kreditkarte oder einem sonstigen von ProxDeal akzeptierten Zahlungsmittel über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. Bei individuellen Verträgen erfolgt die Abrechnung nach den im Vertrag vereinbarten Modalitäten; mangels Vereinbarung sind Zahlungen binnen sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

7.3. Soweit im Tarif ein Kontingent an API-Abfragen ("Inklusiv-Volumen") enthalten ist, wird die Nutzung über das Inklusiv-Volumen hinaus ("Overage") nach der jeweils geltenden Overage-Preisliste abgerechnet. ProxDeal ist berechtigt, Overage-Abrechnungen monatlich nachträglich vorzunehmen.

7.4. Bei Zahlungsverzug ist ProxDeal nach einer erfolglosen schriftlichen Mahnung und Ablauf der darin gesetzten Frist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen und den Zugang zur API auszusetzen, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Die Zahlungspflicht des Kunden entfällt durch die Sperrung nicht.

7.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ProxDeal anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1. Bei Self-Signup beträgt die Mindestlaufzeit einen (1) Monat (bei monatlicher Abrechnung) bzw. zwölf (12) Monate (bei jährlicher Abrechnung). Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils gleichen Zeitraum, wenn nicht fristgerecht (wie im Tarif definiert, sonst 14 Tage) zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

8.2. Bei individuellen Verträgen richtet sich die Laufzeit nach der individuellen Vereinbarung; mangels abweichender Regelung beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate mit automatischer Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate und einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

8.3. Bei Plattform-Bezug gelten zusätzlich die Kündigungsmodalitäten der jeweiligen Plattform. Im Zweifel gelten die Fristen gemäß Abs. 8.1.

8.4. Das Recht zur (fristlosen) außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ProxDeal insbesondere vor, wenn (a) der Kunde gegen das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3 verstößt, (b) der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist, (c) der Kunde die API in einer Weise nutzt, die die Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme von ProxDeal gefährdet, (d) ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, (e) der Kunde wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt.

8.5. Ungeachtet der genannten Kündigungsgründe behält sich ProxDeal das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn wesentliche Interessen von ProxDeal beeinträchtigt werden oder die Fortsetzung aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen unzumutbar ist.

8.6. Im Falle einer Kündigung, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche über die API bezogenen Daten und deren Kopien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende unwiderruflich zu löschen und die Löschung auf Verlangen von ProxDeal schriftlich zu bestätigen. Das Nutzungsrecht gemäß § 5 erlischt mit Vertragsende.

8.7. Bereits gezahlte Vergütungen werden im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden nicht erstattet, es sei denn, die Kündigung beruht auf einem von ProxDeal zu vertretenden wichtigen Grund.

§ 9 Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

9.2. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung der API und der Daten im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften steht, insbesondere mit den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG, des UWG sowie sonstiger datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den API-Schlüssel und sämtliche über die API bezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

9.4. Der Kunde darf die API nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen, insbesondere nicht für Spam, unerlaubte Werbung, Stalking, Belästigung, Diskriminierung oder andere gegen geltendes Recht verstoßende Aktivitäten.

9.5. Der Kunde darf die API nicht über das vertraglich vereinbarte Volumen oder Rate-Limit hinaus beanspruchen. Obwohl die API hinsichtlich der Abfrageanzahl nicht ausdrücklich limitiert sein mag, verpflichtet sich der Kunde zu einer üblichen und angemessenen Nutzung (Fair-Use). Eine übermäßige Beanspruchung oder automatisierte Massenzugriffe sind untersagt. ProxDeal ist berechtigt, bei Überschreitung automatisierte Drosselungen (Throttling) oder Sperrungen vorzunehmen.

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, ProxDeal unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die auf einen Verstoß gegen diese API-AGB, insbesondere gegen das Data Reselling Verbot, hindeuten.

§ 10 Prüf- und Auskunftsrechte

10.1. ProxDeal ist berechtigt, die Einhaltung dieser API-AGB durch den Kunden zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist ProxDeal berechtigt, die API-Nutzung des Kunden automatisiert zu überwachen und auszuwerten, insbesondere hinsichtlich Nutzungsmuster, Abfragevolumen, IP-Adressen und User-Agent-Informationen.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, ProxDeal auf Verlangen innerhalb von vierzehn (14) Tagen vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der API und der Daten zu erteilen, einschließlich der Offenlegung der Systeme und Anwendungen, in denen ProxDeal-Daten verarbeitet werden.

10.3. ProxDeal ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Data Reselling Verbot auf Kosten des Kunden eine Prüfung durch einen unabhängigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen durchführen zu lassen (Audit). Der Kunde wird dem Sachverständigen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Zugang gewähren. Bestätigt das Audit einen Verstoß, trägt der Kunde die Kosten des Audits; andernfalls trägt ProxDeal die Kosten.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

11.1. Die Haftung von ProxDeal beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ProxDeal nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

11.2. Die Haftung ist betragsmäßig auf die Summe der in den letzten zwölf (12) Monaten vor Schadenseintritt entrichteten Nutzungsgebühren begrenzt. Es wird insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Geschäftsverluste, Datenverlust oder indirekte Schäden aus dem Nutzungsvertrag gehaftet.

11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit ProxDeal eine Garantie übernommen hat.

11.4. ProxDeal übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ProxDeal zurückzuführen sind.

11.5. Der Kunde stellt ProxDeal von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Behörden und betroffenen Personen) sowie von allen hierdurch entstehenden Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden aus diesen API-AGB oder aus anwendbaren Datenschutzvorschriften beruhen.

§ 12 Datenschutz

12.1. Für die DSGVO-konforme Weiterverarbeitung der über die API erhaltenen personenbezogenen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich und sorgt insbesondere für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6 DSGVO.

12.2. ProxDeal ist nicht Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO im Rahmen der reinen API-Datenbereitstellung, da ProxDeal eine eigenständige Datenbank bereitstellt und keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Soweit über die API-Nutzung eine Auftragsverarbeitung stattfindet (insbesondere im Rahmen von Datenanreicherungen gemäß § 11 der SaaS-AGB), gelten die dort getroffenen Regelungen.

12.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erfolgt durch ProxDeal gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von ProxDeal.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere technische Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Preiskonditionen, API-Schlüssel und Vertragsinhalte) streng geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

13.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden, die unabhängig entwickelt werden konnten oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

13.3. Bei Vertragsende sind vertrauliche Informationen nach Wahl der offenlegenden Partei entweder zurückzustellen oder zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Vertraulichkeitspflicht überdauert das Vertragsende um drei (3) Jahre.

§ 14 Höhere Gewalt

14.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, behördliche Anordnungen, Streiks und Aussperrungen).

14.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt informieren. Dauert das Ereignis länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen.

§ 15 Gebühren- und Leistungsanpassung sowie Änderungen der API-AGB

15.1. ProxDeal ist berechtigt, die wiederkehrenden Gebühren für die API, die Merkmale der API-Dienstleistung (insbesondere Funktionsumfang, Datenkategorien, Rate Limits, Support-Level, Zusatzleistungen) oder andere Inhalte dieser API-AGB einseitig anzupassen, soweit die Anpassung auf objektiv nachvollziehbaren Gründen oder zwingenden Erfordernissen beruht, insbesondere:

a) auf einer Erhöhung von Kosten für bezogene Vorleistungen, etwa in Form von Lizenzkosten, Hosting-Kosten, Kosten für Datenbeschaffung oder Infrastrukturkosten;

b) technologischer Weiterentwicklungen;

c) auf gesetzlich oder behördlich angeordneten Änderungen oder regulatorischen Auflagen;

d) auf einer nachweisbaren Änderung insbesondere branchenspezifischer Indexgrößen (z.B. Energiepreisindex, Arbeitskostenindex, Verbraucherpreisindex) oder vergleichbarer externer Kostenindikatoren.

15.2. ProxDeal wird jede beabsichtigte Änderung im Sinne von Abs. 15.1 mit Relevanz für den Kunden diesem mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten schriftlich (einschließlich E-Mail) mitteilen. Die Mitteilung enthält eine verständliche Darstellung der in Aussicht genommenen Änderung(en), der Gründe hierfür, bei Gebühren der Grundlagen für die Berechnung der Höhe der Anpassung sowie das Datum des Inkrafttretens.

15.3. Widerspricht der Kunde den ihm angekündigten Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung nicht ausdrücklich schriftlich, so werden die Änderungen wirksam. Ein Widerspruch während der genannten Frist berechtigt ProxDeal, ihrerseits den Vertrag binnen 14 Tagen mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen oder dem Kunden ein alternatives Angebot zu unterbreiten. Erfolgt weder eine Kündigung durch ProxDeal noch eine Einigung auf einen neuen Vertrag, so wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Konditionen bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Dauer fortgesetzt, sofern dem nicht zwingende regulatorische oder nicht von ProxDeal beeinflussbare technische Hindernisse entgegenstehen.

15.4. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der in Aussicht genommenen Änderungen bis zum Zeitpunkt deren geplanten Inkrafttretens außerordentlich und kostenfrei zu kündigen, wenn die Änderung eine Erhöhung der Entgelte oder eine Einschränkung der grundlegenden Funktionen der API bewirkt.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1. Diese API-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen API-AGB ist der Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin (München) vereinbart.

16.2. Über alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ProxDeal und dem Kunden ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, wird zunächst ein Mediationsverfahren durchgeführt. Das anwendbare materielle Recht richtet sich nach der deutschen Rechtsordnung. Als maßgebliche Verfahrensregeln werden die Bestimmungen des IHK Mediations-Zentrums der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern vereinbart. Sollte innerhalb einer Frist von 90 Tagen weder eine Einigung über den Mediator erzielt noch der Streit selbst gütlich beigelegt werden, kann auf Antrag einer Partei das schiedsgerichtliche Verfahren beschritten werden. Im Falle der Beschreitung des schiedsgerichtlichen Verfahrens richtet sich dieses nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) und wird unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Sitz des Schiedsgerichts ist München.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser API-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

16.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.5. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ProxDeal auf Dritte übertragen. ProxDeal ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG oder auf sonstige Dritte zu übertragen, sofern keine wesentlichen Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

16.6. Information im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (insbesondere Rechnungen, Bestätigungs- und sonstige Mitteilungen) werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form erteilt.

16.7. Die Anbieterin ist berechtigt, das Kundenlogo als Referenz zu nutzen. Der Kunde darf das ProxDeal-Logo bis auf Widerruf für eigene Referenzen oder Marketingzwecke einsetzen.

16.8. Aus Gründen der Textökonomie in geschlechtsspezifischer Form verwendete Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.


ProxDeal GmbH
https://www.proxdeal.com/impressum

Kontakt

ProxDeal GmbH
Adresse: Franziskanerstr. 28, 81669 München

E-Mail: info@proxdeal.com

Hinweis. Diese AGB gelten für Verträge, die mit der ProxDeal GmbH geschlossen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der ProxDeal API

Stand: März 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "API-AGB") regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der SaaS-Lösung „ProxDeal“ (nachfolgend "SaaS-AGB") die Nutzung der von der ProxDeal GmbH bereitgestellten API. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen API-AGB und den SaaS-AGB gehen diese API-AGB vor, soweit sie API-spezifische Regelungen enthalten. Die SaaS-AGB gelten im Übrigen ergänzend, soweit diese API-AGB keine abweichende Regelung treffen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese API-AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der ProxDeal GmbH, mit Sitz in München (nachfolgend "ProxDeal" oder "Anbieterin"), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Kunde"), die die Nutzung der ProxDeal API (nachfolgend "API") zum Gegenstand haben. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten der Anbieterin sind dem Impressum zu entnehmen.

1.2. Die API-AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag durch ein individuelles Angebot ("Individueller Vertrag"), durch Selbstregistrierung des Kunden über die ProxDeal-Website oder -Plattform ("Self-Signup") oder durch den Erwerb über einen Drittanbieter-Marktplatz bzw. eine Plattform ("Plattform-Bezug") zustande kommt. Bei Plattform-Bezug gelten diese API-AGB ergänzend zu den Bedingungen der jeweiligen Plattform; bei Widersprüchen gehen diese API-AGB vor, soweit sie für den Kunden verbindlich sind.

1.3. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ProxDeal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn ProxDeal in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4. Die Dienstleistungen der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

1.5. Diese API-AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit der API, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

§ 2 Vertragsschluss und Zugangswege

2.1. Individueller Vertrag: Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag mit Unterzeichnung der Auftragserklärung durch beide Parteien oder durch schriftliche Annahmeerklärung von ProxDeal zustande. Ein Angebot von ProxDeal ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB dar, sofern es nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist.

2.2. Self-Signup: Bei Selbstregistrierung über die ProxDeal-Website kommt der Vertrag durch Abschluss des Registrierungsprozesses und Akzeptanz dieser API-AGB zustande. Die Darstellung der API-Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Das Angebot des Kunden wird durch die automatisierte Bestätigungs-E-Mail von ProxDeal angenommen.

2.3. Plattform-Bezug: Bei Erwerb über Drittanbieter-Marktplätze (z.B. RapidAPI, AWS Marketplace oder vergleichbare Plattformen) kommt der Vertrag zwischen ProxDeal und dem Kunden zusätzlich zum Plattformvertrag zustande. Der Kunde ist verpflichtet, diese API-AGB als integralen Bestandteil des Nutzungsverhältnisses anzuerkennen. Die Plattform handelt nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von ProxDeal.

2.4. ProxDeal behält sich das Recht vor, Registrierungen oder Vertragsschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1. ProxDeal stellt dem Kunden über die API Zugang zu einer Firmendatenbank mit Unternehmensdaten aus dem DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) bereit. Der Umfang der verfügbaren Datenkategorien (z.B. Firmographics, Management, Ownership, Financials, Digital & Contact) richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif bzw. dem individuellen Vertrag.

3.2. ProxDeal schuldet die Bereitstellung der API-Infrastruktur und die Zur-Verfügung-Stellung der Daten in maschinenlesbarer Form. Es wird trotz sorgfältiger Quellenauswahl keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Daten übernommen. Die Daten werden "as is" und "as available" bereitgestellt.

3.3. ProxDeal ist berechtigt, den Funktionsumfang der API jederzeit zu erweitern, zu modifizieren oder einzelne Funktionen einzuschränken, sofern der vertraglich vereinbarte Hauptzweck hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Änderungen, die den Funktionsumfang wesentlich einschränken, werden dem Kunden in angemessener Form angezeigt.

3.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die API im Jahresdurchschnitt eine Verfügbarkeit von rund 99 % erreicht. Dies stellt keine Garantie dar. Kurzzeitige Ausfälle oder Wartungsarbeiten begründen keine Ansprüche. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (CET/CEST) durchgeführt und dem Kunden vorab angezeigt.

3.5. ProxDeal erbringt keinen individuellen technischen Support, es sei denn, dies ist im jeweiligen Tarif oder im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart. Dokumentation zur API wird über die ProxDeal-Website bereitgestellt.

§ 4 API-Zugang und API-Schlüssel

4.1. Der Zugang zur API erfolgt über einen oder mehrere API-Schlüssel ("API Keys"), die dem Kunden nach Vertragsschluss bereitgestellt werden. Der API-Schlüssel ist ein streng vertrauliches Authentifizierungsmerkmal.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine API-Schlüssel geheim zu halten, sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde trifft insbesondere angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung seiner API-Schlüssel und zum Schutz vor deren unbefugter Verwendung. Sämtliche Anfragen, die unter Verwendung eines dem Kunden zugeordneten API-Schlüssels gestellt werden, gelten als vom Kunden veranlasst. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines API-Schlüssels vorgenommen werden.

4.3. Über jede vermutete oder festgestellte tatsächliche Kompromittierung eines API-Schlüssels wird der Kunde ProxDeal unverzüglich informieren. ProxDeal ist berechtigt, kompromittierte API-Schlüssel sofort und ohne Vorankkündigung zu deaktivieren.

4.4. ProxDeal ist berechtigt, API-Schlüssel jederzeit aus wichtigem Grund zu deaktivieren, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, Verstoß gegen diese API-AGB oder Sicherheitsbedrohungen.

§ 5 Nutzungsrechte, Lizenzbedingungen und Data Reselling Verbot

5.1. ProxDeal räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der API und der über die API abgerufenen Daten (nachfolgend "Daten") ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang.

5.2. Die Nutzung der Daten ist ausschließlich für die eigene Geschäftstätigkeit des Kunden gestattet. Hierzu zählt ausdrücklich auch die Nutzung im Rahmen von Beratungs-, Transaktions- oder Vertriebsprozessen des Kunden, insbesondere:

(i) die Erstellung und Weitergabe von Long- und Shortlists an Mandanten, Auftraggeber oder Transaktionsbeteiligte im Rahmen eines konkreten Beratungs- oder M&A-Mandats;

(ii) die Anreicherung von CRM-Systemen, Kundendatenbanken oder internen Analysetools des Kunden;

(iii) die Erstellung interner Marktanalysen, Screening-Dokumente, Investment Memoranden oder vergleichbarer Arbeitsergebnisse, auch wenn diese im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit an Mandanten, Co-Investoren, Gremien oder sonstige unmittelbar am jeweiligen Geschäftsvorgang beteiligte Dritte weitergegeben werden.

Die vorgenannten Nutzungen sind gestattet, solange die Daten nicht als eigenständiges Datenprodukt vermarktet, vertrieben oder systematisch an Dritte weitergegeben werden, die nicht unmittelbar am jeweiligen Geschäftsvorgang beteiligt sind. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ProxDeal. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

5.2a. Nutzung durch Dienstleister im Auftrag Dritter (Consultant-Klausel): Sofern der Kunde als Dienstleister (z.B. CRM-Consultant, Vertriebsberater, Implementierungspartner) tätig ist und ProxDeal-Daten im Rahmen seiner Dienstleistung in Systeme (insbesondere CRM-Systeme, Marketing-Automation-Tools oder vergleichbare Anwendungen) seiner eigenen Auftraggeber (nachfolgend "Endkunden") einpflegt oder integriert, ist dies nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen gestattet:

(i) Jeder Endkunde, in dessen Systeme ProxDeal-Daten eingepflegt werden, verfügt über eine eigene, unmittelbare vertragliche Beziehung mit ProxDeal zur Nutzung der API oder der ProxDeal-Daten (eigene ProxDeal-Lizenz);

(ii) der Kunde nutzt seinen API-Zugang ausschließlich zur technischen Durchführung der Datenübernahme im Auftrag und auf Weisung des jeweiligen Endkunden;

(iii) der Kunde stellt sicher, dass der jeweilige Endkunde die Bestimmungen dieser API-AGB, insbesondere das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3, kennt und einhält;

(iv) der Kunde übermittelt ProxDeal auf Verlangen eine aktuelle Liste der Endkunden, für die er ProxDeal-Daten verarbeitet.

Die Einpflegung von ProxDeal-Daten in Systeme von Endkunden, die über keine eigene ProxDeal-Lizenz verfügen, stellt einen Verstoß gegen das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3 dar und löst die Rechtsfolgen gemäß § 6 aus.

5.3. Data Reselling Verbot: Dem Kunden ist es ausdrücklich und ohne Ausnahme untersagt, die über die API bezogenen Daten ganz oder teilweise, in Roh- oder verarbeiteter Form, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, öffentlich zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung zu stellen (nachfolgend zusammenfassend "Data Reselling"). Dieses Verbot umfasst insbesondere:

a) den Weiterverkauf oder die Weitergabe von Rohdaten, bereinigten Daten, aggregierten Daten, angereicherten Daten oder abgeleiteten Datenprodukten, sofern diese ganz oder teilweise auf ProxDeal-Daten basieren;

b) die Einbindung von ProxDeal-Daten in eigene Datenprodukte, Datenbanken, SaaS-Anwendungen, Plattformen, APIs oder andere digitale Dienste, die Dritten zugänglich gemacht werden, sei es als Haupt- oder Nebenbestandteil;

c) die Bereitstellung von ProxDeal-Daten in Form von Downloads, Exporten, Feeds, Datei-Übertragungen oder sonstigen maschinellen oder manuellen Übertragungswegen an Dritte;

d) die Nutzung von ProxDeal-Daten zum Training, Fine-Tuning oder zur sonstigen Verbesserung von KI-Modellen, maschinellen Lernverfahren oder algorithmischen Systemen, deren Ergebnisse Dritten zur Verfügung gestellt werden;

e) die Zwischenspeicherung von ProxDeal-Daten in Caching-Systemen, Data Warehouses oder Data Lakes, soweit diese dazu dienen, die Daten Dritten zur Verfügung zu stellen.

5.4. Soweit der Kunde die API im Rahmen einer eigenen Anwendung nutzt, die ihrerseits Endkunden des Kunden zugänglich ist ("Eingebettete Nutzung"), ist dies nur zulässig, wenn (i) die ProxDeal-Daten in verarbeiteter Form als integraler Bestandteil einer eigenständigen Wertschöpfung des Kunden dargestellt werden, (ii) die Endkunden keinen direkten oder indirekten Zugriff auf die Rohdaten erhalten, (iii) die Endkunden die Daten nicht extrahieren, kopieren oder herunterladen können und (iv) eine solche Eingebettete Nutzung im Tarif des Kunden oder im individuellen Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

5.5. Der Kunde darf die Daten nicht systematisch scrapen, crawlen, massenhaft herunterladen oder in anderer Weise automatisiert über das vertraglich vereinbarte Nutzungsvolumen hinaus abrufen. Bei Missbrauch ist ProxDeal berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder den Zugang zu sperren.

5.6. Sämtliche Rechte an der API, der zugrundeliegenden Software, den Datenbanken und den Daten verbleiben bei ProxDeal oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden werden keine über die in diesen API-AGB genannten Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte eingeräumt. Insbesondere erwirbt der Kunde kein Eigentum an den Daten.

§ 6 Vertragsstrafen bei Verstoß gegen das Data Reselling Verbot

6.1. Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe beträgt je Einzelverstoß den höheren der folgenden Beträge: (i) EUR 25.000,00 (fünfundzwanzigtausend Euro) oder (ii) das Dreifache der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem erstmaligen Verstoß an ProxDeal gezahlten Nettovergütung. Als Einzelverstoß gilt die Weitergabe an oder Zurverfügungstellung gegenüber jeweils einem bestimmten Dritten, unabhängig davon, wie viele Datenpunkte im Einzelfall betroffen sind.

6.2. Setzt der Kunde das verstoßbegründende Verhalten nach schriftlicher Abmahnung durch ProxDeal fort, erhöht sich die Vertragsstrafe für den Zeitraum nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten angemessenen Abhilfefrist um 50 % je weiterem angefangenen Kalendermonat der Fortsetzung. Die Gesamtsumme aller verwirkten Vertragsstrafen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt ist auf das Fünffache der gemäß Abs. 6.1 berechneten Einzelvertragsstrafe begrenzt (Kappungsgrenze). Diese Kappungsgrenze gilt nicht, wenn der Kunde vorsätzlich handelt.

6.3. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von ProxDeal angerechnet. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Darüber hinaus ist ProxDeal berechtigt, die Herausgabe des durch den Verstoß erzielten Gewinns des Kunden zu verlangen (Gewinnabschöpfung); die Gewinnabschöpfung steht neben der Vertragsstrafe, wird jedoch auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

6.4. Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung ist das zuständige Gericht berechtigt, eine als unangemessen hoch erachtete Vertragsstrafe auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen (§ 343 BGB analog). Die Wirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

6.5. ProxDeal ist bei einem Verstoß gegen § 5 Abs. 3 unbeschadet der Vertragsstrafe berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, den API-Zugang sofort zu sperren und den Kunden auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, einschließlich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

§ 7 Gebühren und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif ("Plan") gemäß der Preisliste auf der ProxDeal-Website, dem individuellen Angebot oder den Konditionen der jeweiligen Plattform. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2. Bei Self-Signup erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus per Kreditkarte oder einem sonstigen von ProxDeal akzeptierten Zahlungsmittel über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. Bei individuellen Verträgen erfolgt die Abrechnung nach den im Vertrag vereinbarten Modalitäten; mangels Vereinbarung sind Zahlungen binnen sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

7.3. Soweit im Tarif ein Kontingent an API-Abfragen ("Inklusiv-Volumen") enthalten ist, wird die Nutzung über das Inklusiv-Volumen hinaus ("Overage") nach der jeweils geltenden Overage-Preisliste abgerechnet. ProxDeal ist berechtigt, Overage-Abrechnungen monatlich nachträglich vorzunehmen.

7.4. Bei Zahlungsverzug ist ProxDeal nach einer erfolglosen schriftlichen Mahnung und Ablauf der darin gesetzten Frist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen und den Zugang zur API auszusetzen, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Die Zahlungspflicht des Kunden entfällt durch die Sperrung nicht.

7.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ProxDeal anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1. Bei Self-Signup beträgt die Mindestlaufzeit einen (1) Monat (bei monatlicher Abrechnung) bzw. zwölf (12) Monate (bei jährlicher Abrechnung). Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils gleichen Zeitraum, wenn nicht fristgerecht (wie im Tarif definiert, sonst 14 Tage) zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

8.2. Bei individuellen Verträgen richtet sich die Laufzeit nach der individuellen Vereinbarung; mangels abweichender Regelung beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate mit automatischer Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate und einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

8.3. Bei Plattform-Bezug gelten zusätzlich die Kündigungsmodalitäten der jeweiligen Plattform. Im Zweifel gelten die Fristen gemäß Abs. 8.1.

8.4. Das Recht zur (fristlosen) außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ProxDeal insbesondere vor, wenn (a) der Kunde gegen das Data Reselling Verbot gemäß § 5 Abs. 3 verstößt, (b) der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist, (c) der Kunde die API in einer Weise nutzt, die die Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme von ProxDeal gefährdet, (d) ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, (e) der Kunde wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt.

8.5. Ungeachtet der genannten Kündigungsgründe behält sich ProxDeal das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn wesentliche Interessen von ProxDeal beeinträchtigt werden oder die Fortsetzung aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen unzumutbar ist.

8.6. Im Falle einer Kündigung, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche über die API bezogenen Daten und deren Kopien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende unwiderruflich zu löschen und die Löschung auf Verlangen von ProxDeal schriftlich zu bestätigen. Das Nutzungsrecht gemäß § 5 erlischt mit Vertragsende.

8.7. Bereits gezahlte Vergütungen werden im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden nicht erstattet, es sei denn, die Kündigung beruht auf einem von ProxDeal zu vertretenden wichtigen Grund.

§ 9 Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

9.2. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung der API und der Daten im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften steht, insbesondere mit den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG, des UWG sowie sonstiger datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den API-Schlüssel und sämtliche über die API bezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

9.4. Der Kunde darf die API nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen, insbesondere nicht für Spam, unerlaubte Werbung, Stalking, Belästigung, Diskriminierung oder andere gegen geltendes Recht verstoßende Aktivitäten.

9.5. Der Kunde darf die API nicht über das vertraglich vereinbarte Volumen oder Rate-Limit hinaus beanspruchen. Obwohl die API hinsichtlich der Abfrageanzahl nicht ausdrücklich limitiert sein mag, verpflichtet sich der Kunde zu einer üblichen und angemessenen Nutzung (Fair-Use). Eine übermäßige Beanspruchung oder automatisierte Massenzugriffe sind untersagt. ProxDeal ist berechtigt, bei Überschreitung automatisierte Drosselungen (Throttling) oder Sperrungen vorzunehmen.

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, ProxDeal unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die auf einen Verstoß gegen diese API-AGB, insbesondere gegen das Data Reselling Verbot, hindeuten.

§ 10 Prüf- und Auskunftsrechte

10.1. ProxDeal ist berechtigt, die Einhaltung dieser API-AGB durch den Kunden zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist ProxDeal berechtigt, die API-Nutzung des Kunden automatisiert zu überwachen und auszuwerten, insbesondere hinsichtlich Nutzungsmuster, Abfragevolumen, IP-Adressen und User-Agent-Informationen.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, ProxDeal auf Verlangen innerhalb von vierzehn (14) Tagen vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der API und der Daten zu erteilen, einschließlich der Offenlegung der Systeme und Anwendungen, in denen ProxDeal-Daten verarbeitet werden.

10.3. ProxDeal ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Data Reselling Verbot auf Kosten des Kunden eine Prüfung durch einen unabhängigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen durchführen zu lassen (Audit). Der Kunde wird dem Sachverständigen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Zugang gewähren. Bestätigt das Audit einen Verstoß, trägt der Kunde die Kosten des Audits; andernfalls trägt ProxDeal die Kosten.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

11.1. Die Haftung von ProxDeal beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ProxDeal nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

11.2. Die Haftung ist betragsmäßig auf die Summe der in den letzten zwölf (12) Monaten vor Schadenseintritt entrichteten Nutzungsgebühren begrenzt. Es wird insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Geschäftsverluste, Datenverlust oder indirekte Schäden aus dem Nutzungsvertrag gehaftet.

11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit ProxDeal eine Garantie übernommen hat.

11.4. ProxDeal übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ProxDeal zurückzuführen sind.

11.5. Der Kunde stellt ProxDeal von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Behörden und betroffenen Personen) sowie von allen hierdurch entstehenden Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden aus diesen API-AGB oder aus anwendbaren Datenschutzvorschriften beruhen.

§ 12 Datenschutz

12.1. Für die DSGVO-konforme Weiterverarbeitung der über die API erhaltenen personenbezogenen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich und sorgt insbesondere für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6 DSGVO.

12.2. ProxDeal ist nicht Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO im Rahmen der reinen API-Datenbereitstellung, da ProxDeal eine eigenständige Datenbank bereitstellt und keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Soweit über die API-Nutzung eine Auftragsverarbeitung stattfindet (insbesondere im Rahmen von Datenanreicherungen gemäß § 11 der SaaS-AGB), gelten die dort getroffenen Regelungen.

12.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erfolgt durch ProxDeal gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von ProxDeal.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere technische Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Preiskonditionen, API-Schlüssel und Vertragsinhalte) streng geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

13.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden, die unabhängig entwickelt werden konnten oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

13.3. Bei Vertragsende sind vertrauliche Informationen nach Wahl der offenlegenden Partei entweder zurückzustellen oder zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Vertraulichkeitspflicht überdauert das Vertragsende um drei (3) Jahre.

§ 14 Höhere Gewalt

14.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, behördliche Anordnungen, Streiks und Aussperrungen).

14.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt informieren. Dauert das Ereignis länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen.

§ 15 Gebühren- und Leistungsanpassung sowie Änderungen der API-AGB

15.1. ProxDeal ist berechtigt, die wiederkehrenden Gebühren für die API, die Merkmale der API-Dienstleistung (insbesondere Funktionsumfang, Datenkategorien, Rate Limits, Support-Level, Zusatzleistungen) oder andere Inhalte dieser API-AGB einseitig anzupassen, soweit die Anpassung auf objektiv nachvollziehbaren Gründen oder zwingenden Erfordernissen beruht, insbesondere:

a) auf einer Erhöhung von Kosten für bezogene Vorleistungen, etwa in Form von Lizenzkosten, Hosting-Kosten, Kosten für Datenbeschaffung oder Infrastrukturkosten;

b) technologischer Weiterentwicklungen;

c) auf gesetzlich oder behördlich angeordneten Änderungen oder regulatorischen Auflagen;

d) auf einer nachweisbaren Änderung insbesondere branchenspezifischer Indexgrößen (z.B. Energiepreisindex, Arbeitskostenindex, Verbraucherpreisindex) oder vergleichbarer externer Kostenindikatoren.

15.2. ProxDeal wird jede beabsichtigte Änderung im Sinne von Abs. 15.1 mit Relevanz für den Kunden diesem mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten schriftlich (einschließlich E-Mail) mitteilen. Die Mitteilung enthält eine verständliche Darstellung der in Aussicht genommenen Änderung(en), der Gründe hierfür, bei Gebühren der Grundlagen für die Berechnung der Höhe der Anpassung sowie das Datum des Inkrafttretens.

15.3. Widerspricht der Kunde den ihm angekündigten Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung nicht ausdrücklich schriftlich, so werden die Änderungen wirksam. Ein Widerspruch während der genannten Frist berechtigt ProxDeal, ihrerseits den Vertrag binnen 14 Tagen mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen oder dem Kunden ein alternatives Angebot zu unterbreiten. Erfolgt weder eine Kündigung durch ProxDeal noch eine Einigung auf einen neuen Vertrag, so wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Konditionen bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Dauer fortgesetzt, sofern dem nicht zwingende regulatorische oder nicht von ProxDeal beeinflussbare technische Hindernisse entgegenstehen.

15.4. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der in Aussicht genommenen Änderungen bis zum Zeitpunkt deren geplanten Inkrafttretens außerordentlich und kostenfrei zu kündigen, wenn die Änderung eine Erhöhung der Entgelte oder eine Einschränkung der grundlegenden Funktionen der API bewirkt.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1. Diese API-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen API-AGB ist der Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin (München) vereinbart.

16.2. Über alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ProxDeal und dem Kunden ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, wird zunächst ein Mediationsverfahren durchgeführt. Das anwendbare materielle Recht richtet sich nach der deutschen Rechtsordnung. Als maßgebliche Verfahrensregeln werden die Bestimmungen des IHK Mediations-Zentrums der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern vereinbart. Sollte innerhalb einer Frist von 90 Tagen weder eine Einigung über den Mediator erzielt noch der Streit selbst gütlich beigelegt werden, kann auf Antrag einer Partei das schiedsgerichtliche Verfahren beschritten werden. Im Falle der Beschreitung des schiedsgerichtlichen Verfahrens richtet sich dieses nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) und wird unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Sitz des Schiedsgerichts ist München.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser API-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

16.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.5. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ProxDeal auf Dritte übertragen. ProxDeal ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG oder auf sonstige Dritte zu übertragen, sofern keine wesentlichen Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

16.6. Information im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (insbesondere Rechnungen, Bestätigungs- und sonstige Mitteilungen) werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form erteilt.

16.7. Die Anbieterin ist berechtigt, das Kundenlogo als Referenz zu nutzen. Der Kunde darf das ProxDeal-Logo bis auf Widerruf für eigene Referenzen oder Marketingzwecke einsetzen.

16.8. Aus Gründen der Textökonomie in geschlechtsspezifischer Form verwendete Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.


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Adresse: Franziskanerstr. 28, 81669 München

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© 2026 ProxDeal | All rights reserved by ProxDeal GmbH

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